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ab5zig – Wiener Senioren
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Redaktionsadresse: ab5zig – Wiener Senioren, Biberstraße 9, 1010 Wien

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Präsidium Verein ab5zig – Wiener Senioren:

Dr. Gertrude Brinek (Präsidentin)
Judith Edelmann
Maria Feichtinger-Kos
Otto Zimmermann
Gerda Müller (Landesgeschäftsführerin)
BzR Ing. Thomas Kohl
KommRat Helmut Puchebner
DI Oskar Lhotka
Hilde Nigischer
RegR Kurt Kumhofer
BzR Christine Rasinger
Franz Soucek

 

ab5zig Wiener Senioren, ein Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt den Zusammenschluss:

1.)    Der Pensionisten des öffentlichen Dienstes.
2.)    Der Pensionisten und Pensionswerber nach dem „Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz“, nach dem „Gewerblichen Selbständigen- Pensionsversicherungsgesetz“ und der Rentner nach dem „Landwirtschaftlichen Zuschussrentenversicherungsgesetz“.
3.)    Der Pensionisten nach dem „Bauernversicherungsgesetz“.
4.)    Der Rentner nach den „Kriegsopferversorgungsgesetz“.
5.)    Der Kleinrentner nach dem „Kleinrentnergesetz“.
6.)    Der Dauerunterstützten der Gemeinde Wien.
7.)    Aller an Sozialversicherungsfragen interessierten Personen.

Vereinszweck:

a)      Vertretung der Interessen seiner Mitglieder in allen Rechtsangelegenheiten, welche sich auf die im § 2 Ziff. 1-7 angeführten Punkte beziehen, unter Einschluss der Rechtsberatung durch eine rechtskundige Fachkraft, sowie Hilfeleistung bei Verfassung von Einsprüchen, Klagen, Berufungen und ähnlichen Eingaben durch dazu qualifizierte Personen, soweit die Bezirksgruppen hierzu nicht in der Lage sind. Falls nötig, wird Rechtbeistand vermittelt.
b)      Laufendes Studium der Vorgänge auf dem sozialpolitischen Gebiet, soweit es Pensionisten und Rentner betrifft und Erstellung von Forderungsprogrammen.
c)       Eingaben, Vorschläge, Anregungen sowie Vorsprachen bei den in Frage kommenden Ämter und sonstigen Stellen vor Erlassung von Gesetzen, Verordnungen und Verfügungen, die sich auf sozialversicherungsrechtliche und sonstige Fragen der Versorgung beziehen.
d)      Verbindungsaufnahme mit den zuständigen Ministerien, Sozialversicherungsanstalten, Verwaltungsbehörden, Fürsorgestellen öffentlicher und privater Art, sowie sonstigen zuständigen Körperschaften.
e)      Schaffung von Heimen, Wohlfahrts- und Unterstützungseinrichtungen, sowie ärztlichen Beratungsstellen.
f)       Herausgabe von Zeitungen und Flugschriften, sowie Information der Presse und anderer meinungsbildender Einrichtungen bezüglich aller Probleme, die in den Aufgabenkreis des Vereins fallen.
g)      Schaffung von Bildungseinrichtungen, Durchführung von Vereinsversammlungen, Vorträgen, geselligen Veranstaltungen und Schulungen, sowie Ferienaktionen und Ausflügen und Schaffung von Pensionistenklubs.
h)      Durchführung von Veranstaltungen aller Art zur Aufbringung von Geldmitteln, einschließlich Sammlungen, Spendenaktionen, Subventionen und Lotterien.
i)        Die Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Stellen, insbesondere mit sportlichen und politischen Organisationen, im Sinne des Vereinszweckes.

Die zur Durchführung des Vereinszweckes notwendigen Mittel werden aufgebracht durch Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträge, Einkünfte aus Veranstaltungen jedweder Art, Subventionen und Zuwendungen, Vermögenserträgnisse und Spenden.

Grundlegende Richtung der Website:

Anliegen und Interessen von Seniorinnen und Senioren