Was uns der Tretroller war, ist heutigen Kindern, Jugendlichen, Jungen und Zwangsjugendlichen der Scooter. Oftmals mit einem „e-“ versehen wandelt er körperliche Ertüchtigung flugs in Bequemlichkeit um, bietet statt Anstrengung Geschwindigkeit. Ein Segen fürs Bewegen.
Wenn der smarte Angestellte mit Sonnenbrille, Sakko und Rucksack auf zwei kleinen Rädern mit bodennaher Trittfläche durch die Begegnungszone Richtung City zischt, möchte man meinen, 30 sei das neue 10. Was für ein Gefühl von Freiheit.
Der mitfühlende ältere Mensch ist nicht weniger bewegt als der Smarte. Doch, wie so oft, liegt die Tücke im Detail, sprich im Straßenteil, und wem man dort begegnet, dessen Freiheit beschnitten wird.
Scooter ist nicht Scooter und Gehsteig ist nicht Fahrbahn, geschweige denn Spiel- und Wohnstraße, Fußgänger- oder Begegnungszone. Die grundsätzliche Vorschrift ist nicht kompliziert: Normale Scooter (Tretroller) auf dem Gehsteig, e-Scooter auf Radweg oder Fahrbahn.
In der Praxis allerdings scheint Unwissen und Ignoranz die Maxime zu sein. Jeder vierte, so heißt es, lässt sich vom e-Scooter auf dem Gehsteig dahintragen. Und jeder fünfte weiß nicht, dass dies verboten ist.
Selbst das sportliche Mittelalter, sicheren Schrittes auf dem Weg zur Arbeit, fühlt sich in so mancher Situation gefordert. Vernimmt man beim getretenen Scooter noch ein leises Tapp-Tapp, wird man vom hinterrücks lautlosen e-Scooter überrascht. Und das gern auch mit gut 20 km/h.
Jenen, die gedankenverloren bis rücksichtslos über die Gehsteige schweben sei ins Stammbuch geschrieben: Denken ist erlaubt, soferne die Voraussetzungen gegeben sind.
Älteren Menschen, Müttern mit Kinderwagen oder in irgendeiner Weise mobil eingeschränkten Personen kann nur empfohlen werden: Vorsicht beim Gehen.
Von den Gedankenverlorenen muss eingefordert werden: Rücksicht beim Fahren.
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