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Ökosoziale Steuerreform

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Liebe Seniorinnen und Senioren,

Mit der ökosozialen Steuerreform schnürt die Bundesregierung nicht nur die größte Steuerentlastung in der Geschichte der zweiten Republik, sondern bringt einen gesamtgesellschaftlichen Wandel hin zu einem klimafreundlicheren und lebenswerteren Österreich auf den Weg – und nimmt dabei besonders Rücksicht auf die Lebensumstände und Sorgen der Seniorinnen und Senioren.

Neben der konsequenten Fortsetzung der Senkung der Steuerstufen sorgt vor allem die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für treffsichere Unterstützung für die Pensionistinnen und Pensionisten. Damit werden besonders Menschen mit sehr kleinen Pensionen entlastet, bei 1000 Euro Bruttopension 949 Euro netto bereits mit 236 Euro pro Jahr. Auch den regionalen Klimabonus, der bis zu 100 Euro für alle Wienerinnen und Wiener pro Jahr ausmacht, ist eine wichtige Unterstützung.

Die Details zur Steuerreform in aller Kürze:

  • Senkung der Krankenversicherungsbeiträge um bis zu 1,7 %. Diese Maßnahme dient im unteren Einkommensbereich unmittelbar der Armutsbekämpfung. Dafür hat sich Präsidentin Ingrid Korosec besonders engagiert und es war erfolgreich.
  • Die Senkung der 1. Tarifstufe (über 11.000 Euro bis 18.000 Euro) von 25 % auf 20 % wurde bereits vorgezogen und ist ab 1.1.2020 wirksam. Auch diese Steuersenkung  ist aber Teil des gesamten Entlastungpaketes.
  • Senkung der 2. Tarifstufe (über 18.000 Euro bis 31.000 Euro) von 35 % auf 30 % ab 1.7.2022
  • Senkung der 3. Tarifstufe (über 31.000 Euro bis 60.000 Euro) von 42 % auf 40 % ab 1.7.2023
  • Finanzielle Förderung des Austausches von Heizkesseln – Für Einkommensschwache sogar bis zu bis zu 100 %
  • Regionaler Klimabonus in 4 Stufen: 100 Euro, 133 Euro, 167 Euro und 200 Euro pro erwachsene Personen(Kinder 50 %) je nach dem Wohnort. Je besser die Wohnumgebung mit öffentlichem Verkehr versorgt ist, umso geringer ist der Klimabonus. In Wien werden daher 100 Euro ausbezahlt, im ländlichen Raum bis zu 200 Euro.
  • FamilienbonusErhöhung von 1.500 Euro auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr ab 1.7.2022. Erhöhung des Kindermehrbetrages (für Personen die keine oder nur geringe Steuern zahlen) von 250 Euro auf 450 Euro.

Wir werden Sie über die weiteren Details informieren, sobald sie bekannt gegeben wurden.

Ihre

Ingrid Korosec